Leistungen · § 390 SGB V

IT-Sicherheitsrichtlinie: Wir machen Ihre Praxis richtlinienkonform.

Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV ist verbindlich für jede vertragsärztliche und -psychotherapeutische Praxis — auch für Ihre. Die gute Nachricht: Für eine Psychotherapiepraxis ist sie gut machbar, wenn man weiß, welche Anforderungen wirklich gelten. Genau dabei unterstützen wir Sie: verständlich, dokumentiert und ohne Panik.

  • Spezialisiert auf Psychotherapiepraxen
  • Metropolregion Nürnberg
  • Erreichbar auch samstags
Kurz erklärt

Die IT-Sicherheitsrichtlinie ist eine Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nach § 390 SGB V (früher § 75b SGB V). Sie legt verbindlich fest, welche IT-Sicherheitsmaßnahmen Arzt- und Psychotherapiepraxen umsetzen müssen — von Virenschutz und Updates über Datensicherung und Netzplan bis zur Schulung des Praxispersonals. Die KBV erstellt und aktualisiert sie im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Welche Anforderungen gelten, hängt von der Praxisgröße ab: Für typische Psychotherapiepraxen sind vor allem Anlage 1 (Basisanforderungen für Praxen mit bis zu fünf ständig mit Datenverarbeitung betrauten Personen) und Anlage 5 (Telematik-Komponenten wie Konnektor und Kartenterminal) relevant; größere Gemeinschaftspraxen und MVZ müssen zusätzlich Anlage 2 erfüllen.

Das gilt aktuell — und das ist neu

Die Richtlinie wird laufend fortgeschrieben. Seit 1. Oktober 2025 sind unter anderem verbindlich:

  • Einweisung und regelmäßige Schulung des Praxispersonals im sicheren Umgang mit der Praxis-IT
  • geregelte Einarbeitung neuer Mitarbeiter in die Praxis-IT
  • beim Ausscheiden von Mitarbeitern: Passwörter und Zugangsdaten ändern oder vernichten
  • Verpflichtung externen Personals (z. B. IT-Techniker) auf Gesetze und interne Regeln
  • ein geregelter Umgang mit Spam-E-Mails

Dazu kommen die schon länger geltenden Basisanforderungen: aktueller Virenschutz, dokumentierter Netzplan, geregelte Datensicherung nach Plan, Gerätesperrcodes, sichere App-Nutzung, zeitnahe Updates der TI-Komponenten und mehr. Und: Für besonders große Einrichtungen gelten seit Ende 2025 zusätzlich verschärfte Cybersicherheits-Vorgaben (NIS-2-Umsetzung) — für die typische Psychotherapiepraxis ist das nicht relevant, für große MVZ prüfen wir es mit Ihnen.

IT-Sicherheit ist mehr als eine Firewall

Viele denken bei IT-Sicherheit an Technik. Die Richtlinie — und ehrlicherweise auch die Realität — sieht das breiter. Zu einem tragfähigen Sicherheitskonzept gehören:

Technik

Virenschutz, Firewall, Verschlüsselung, Updates, sichere WLAN- und Netzwerkkonfiguration, geschützte TI-Komponenten.

Organisation

Benutzerrechte („Wer darf was?“), Passwortkonzept, Regelungen für Geräte, Apps und Wechseldatenträger, Umgang mit E-Mail und Spam.

Vorsorge

Datensicherung mit Sicherungsplan, getestete Wiederherstellung, IT-Notfallkonzept.

Menschen

Einweisung, Schulung und Sensibilisierung — die meisten erfolgreichen Angriffe beginnen mit einer täuschend echten E-Mail, nicht mit einem Technik-Versagen.

Nachweis

Dokumentation aller Maßnahmen — denn was nicht dokumentiert ist, können Sie im Zweifel nicht belegen.

Genau in dieser Reihenfolge bauen wir Ihre Sicherheit auf — orientiert an der Richtlinie und den Empfehlungen des BSI, dimensioniert für eine Praxis, nicht für einen Konzern.

So setzen wir die Richtlinie mit Ihnen um

Sicherheits-Check

Wir prüfen Ihre Praxis-IT entlang der für Sie geltenden Anlagen. Ergebnis: eine verständliche Übersicht — erfüllt, offen, kritisch.

Maßnahmenplan

Priorisiert nach Risiko und Aufwand. Vieles ist schneller erledigt, als Sie denken; manches erledigen wir sofort mit.

Umsetzung

Technik, Konfiguration, Konzepte, Musterdokumente (Netzplan, Sicherungsplan, Regelungen) — angepasst auf Ihre Praxis.

Schulung & Pflege

Wir sensibilisieren Ihr Team und halten Maßnahmen wie Dokumentation aktuell — inklusive regelmäßiger Wiederholungsprüfung, denn die Richtlinie ändert sich.

Warum mit uns?

Wir übersetzen Paragraphen in Praxisalltag. Sie bekommen keine 80-seitige Risikoanalyse im Behördendeutsch, sondern klare Maßnahmen, saubere Nachweise und einen Partner, der die Richtlinie im Blick behält — auch wenn sie sich das nächste Mal ändert. [Falls zutreffend: Wir sind von der KBV als IT-Dienstleister für die Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie zertifiziert.]

Häufige Fragen

Gilt die Richtlinie wirklich auch für meine kleine Einzelpraxis?

Ja. Die Basisanforderungen der Anlage 1 gelten für jede Praxis — unabhängig von der Größe. Der Umfang ist für kleine Praxen aber bewusst überschaubar gehalten.

Was passiert, wenn ich sie nicht umsetze?

Die Richtlinie ist eine gesetzliche Vorgabe (§ 390 SGB V). Kommt es zu einem Datenvorfall, müssen Sie gegenüber Aufsichtsbehörden und ggf. Ihrer Berufshaftpflicht belegen können, dass Sie angemessene Maßnahmen getroffen haben. Ohne Dokumentation stehen Sie schlecht da — mit sauberer Umsetzung sehr gut.

§ 75b oder § 390 SGB V — was stimmt denn nun?

Beides meint dieselbe Richtlinie: Sie wurde ursprünglich auf Grundlage von § 75b SGB V erlassen; die Rechtsgrundlage ist inzwischen § 390 SGB V. Wenn Sie noch Unterlagen mit „§ 75b“ haben, sind die inhaltlich nicht automatisch falsch — aber vermutlich nicht mehr aktuell.

Ich habe die TI-Komponenten vom Anbieter einrichten lassen. Reicht das nicht?

Die Einrichtung ist ein Anfang. Die Richtlinie verlangt aber laufende Pflege (z. B. zeitnahe Updates der Komponenten, sichere Aufbewahrung der Administrationsdaten) und viele Maßnahmen jenseits der TI — vom Backup bis zur Schulung.

Wie lange dauert die Umsetzung?

Für eine typische Einzelpraxis: Check an einem Termin, Umsetzung der meisten Maßnahmen innerhalb weniger Wochen — abhängig vom Ausgangszustand. Sie müssen dafür keine Praxistage opfern.

Wie sicher ist Ihre Praxis wirklich?

Unser IT-Sicherheits-Check prüft Ihre Praxis entlang der IT-Sicherheitsrichtlinie — Sie erhalten eine verständliche Auswertung mit klaren Empfehlungen. Kostenlos für Praxen aus der Metropolregion Nürnberg.

oder rufen Sie an: ☎ 0911 / 14 8 70 80 90
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